Inklusives Karate
Inklusives Karate, in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Zentrum Hameln-Pyrmont
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.
Der zentrale Leitgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention ist Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Inklusion ist somit ein Menschenrecht.
In Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (Bildung) erkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung an. Die Staaten verpflichten sich dazu, „ein integratives (inklusives) Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“ zu gewährleisten.
Seit November…
…haben wir eine inklusive Karate-Gruppe.
…sind wir ein klitzekleines Puzzle-Steinchen auf diesem noch SEHR weiten Weg.
…eine Herausforderung, denn auch WIR müssen noch viel lernen.
…und mega Bereicherung.
Wir danken alle Unterstützern!
Wo sind wir zu finden? => Donnerstags 17-18 Uhr in der großen Sporthalle in Groß Berkel, Ostlandstraße 26.